Umweltschutz

Je nach Parteistellung der Umweltanwaltschaft, können einige Vorgaben für die Genehmigung der Beleuchtungsanlage einzuhalten sein. Verwiesen wird hierbei auf die ÖNORM EN12193 und die ÖNORM O1052 (Österreich), die LAI Schrift (Deutschland) sowie auf die Richtlinien des jeweiligen Fußballverbandes.

Auflagen können sein:

  • Verwendung von LED Scheinwerfern
  • Vorgabe in Bezug auf den UV- Anteil
  • Farbtemperaturen von 3000 Kelvin oder weniger
  • Full-Cut Off Fluter Technologie (Blendraster)
  • Begrenzte Oberflächentemperatur des Scheinwerfers
  • Lichtimmissionsvorgaben für Objekte und Natur (z.B. Flussbette)
  • Blendungsvorgaben bei Anwohner oder Verkehr
  • Maximal zulässige Lichtpunkthöhe
  • Maste in vorgegebenen RAL Ton (Mastfarbe)

Als Beleuchtungsprofi mit mehreren Jahrzehnten Erfahrung, garantieren wir, sämtliche Auflagen erfüllen zu können. Licht-, Lichtimmissions- und Blendungsberechnung werden im eigenen Hause durch geschulte Lichttechniker erstellt. Mit modernster Messtechnik führen wir vor Ort sowohl Beleuchtungsstärkenmessungen als auch Leuchtdichtemessungen durch. Eine enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Behördenstellen ermöglicht uns zudem einen regelmäßigen Austausch von Neuerungen.