Flutlichtanlagen - Flutlichtanlage

FLUTlCHTANLAGEN - ANFORDERUNGEN

Technische Anforderungen von Flutlichtanlagen.




Die derzeitigen Anforderungen zur Ausleuchtung von
Fußballstadien für Bundesliga-Bewerbsspieler

T-MOBILE BUNDESLIGA   .................................

800 lux VERTIKAL

RED ZAC ERSTE LIGA  .......................................

600 lux VERTIKAL


Diese Angaben stützen sich auf die Vorgaben aus dem Lizenzierungshandbuch 2005
des österreichischen Fußballverbandes, Pflichtenheft des ORF und Anforderungsprofil
von Premiere.


In den folgenden Abschnitten beschreiben wir die derzeitigen Kriterien für Flutlichtanlagen
der 2 höchsten Spielklassen im Rahmen der österreichischen Meisterschaft.

Hier werden besondere lichttechnische Anforderungen gestellt, welche in den unteren
Spielklassen keine Relevanz hatten. Während in den Landesliga- Beleuchtungsvorgaben
die horizontale Beleuchtungsstärke misst, ist in der ersten Red Zac- und Bundesliga die
vertikale Ausleuchtung gefordert. Dazu müssen eine große Anzahl Scheinwerfer in
ca. 30m- 35m Höhe platziert werden.


In der ersten Ausbaustufe wird eine Stromzuleitungskapazität von 190 kW inkl.
Notbeleuchtung benötigt.


In der zweiten Ausbaustufe wird eine Stromzuleitungskapazität von 230 kW inkl.
Notbeleuchtung benötigt.




Flutlicht Anforderungen   .................................................................

Vertikale Beleuchtungsstärke   ........................................................

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Horizontale Beleuchtungsstärke   .................................................... weiter
Blendung   ......................................................................................... weiter
Maste   .............................................................................................. weiter
Scheinwerfer   .................................................................................. weiter
Energieverteilung, Sicherheitsbeleuchtung, Notstromaggregat  ... weiter
Projekt-Dimensionierung   ............................................................... weiter